Egal ob bei Miets- oder Eigentumswohnungen: Keine Wohnung ist ohne ein Treppenhaus erreichbar. Zwar kann jeder Mieter oder Eigentümer die Wohnung nach eigenen Wünschen gestalten, jedoch muss er oder sie auch das Treppenhaus der Wohnimmobilie als Gemeinschaftsraum achten. 

Die Regeln, die in einem Treppenhaus gelten, werden meist im Mietvertrag oder durch einen Aushang im Hausflur geregelt. Über die Gültigkeit dieser Vereinbarungen haben wir bereits in einem anderen Artikel berichtet. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regeln, die es zu beachten gilt.

Lärm

Niemand möchte freiwillig in einer lauten Umgebung leben. Deshalb gilt es für alle Parteien im Haus und ihre Besucher, sich den Mitbewohnern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten. Insbesondere in der Nacht sollte Ruhe bewahrt werden. Sollte es doch einmal lauter sein, zum Beispiel durch den Transport von Gegenständen, sollten diese Aktionen zur Tageszeit geplant werden, damit niemand gestört wird.

Gegenstände im Flur

Müll hat im Flur generell nichts zu suchen und ist direkt im entsprechenden Behältnis im Hof oder dem entsprechenden Raum zu entsorgen. Bei anderen Gegenständen wie zum Beispiel Schuhschränken muss eine individuelle Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. Achten Sie auch hier darauf, dass Ihre Nachbarn neue Möbel im Treppenhaus akzeptieren und halten Sie gegebenenfalls Rücksprache. Fußmatten dürfen auf jeden Fall im Flur abgelegt werden. Auch Schuhe, zum Beispiel von Besuchern, können dort kurzfristig stehen.

Generell muss immer darauf geachtet werden, dass die Fluchtwege frei sind und nicht von Gegenständen blockiert werden. Egal, ob diese leicht brennbar sind oder nicht.

Kinderwägen, Fahrräder

Kinderwägen und Rollatoren dürfen grundsätzlich im Hausflur abgestellt werden, wenn hierdurch die Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Anders verhält es sich mit Fahrrädern oder sonstigen Verkehrsmitteln wie Roller: Sie gehören grundsätzlich in den Keller oder den vorgesehenen Abstellraum.

Reinigung

Grundsätzlich ist es die Regel, dass der Vermieter sich um die Reinigung des Treppenhauses kümmern muss. Oft werden die Mieter zum Reinigen des Treppenhauses verpflichtet. Achten Sie hier darauf, diese Regeln auch einzuhalten. Je nach Besuchsfrequenz des Treppenhauses und Größe des Hauses muss die Reinigung unterschiedlich oft erfolgen.

Bei Fragen sollten Sie sich grundsätzlich an ihren Vermieter wenden oder proaktiv Ihre Nachbarn fragen, um Konflikte zu vermeiden.