Sie möchten in eine neue Wohnung ziehen? Das kann viele Gründe haben, egal ob Jobwechsel, eine andere familiäre Situation oder eine attraktive neue Immobilie. Wie bei jedem anderen Vertrag müssen Sie auch bei einem Mietvertrag rechtzeitig an die Kündigung denken, wenn Sie ausziehen möchten.

Die Kündigungsfrist

Hier hilft ein Blick in Ihren Mietvertrag. Bei unbefristeten Mietverträgen gilt in Deutschland immer eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese kann kürzer ausfallen, wenn Sie mit Ihrem Vermieter bei Vertragsabschluss eine andere Kündigungsfrist vereinbart haben.

Verfassen der Kündigung

Die Kündigung von Mietverhältnissen muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen oder Mitteilungen via E-Mail oder Fax sind nicht zulässig. Schicken Sie die Kündigung mit einem Einschreiben an den Vermieter, damit Sie einen schriftlichen Nachweis über den Versand der Kündigung für Ihre Unterlagen haben. Die Kündigung muss immer bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein.

Was in der Kündigung stehen muss

Neben dem Kündigungszeitpunkt müssen Sie in dem Schreiben vermerken, wo sich Ihre Wohnung befindet. Geben Sie also die Anschrift an und teilen Sie dem Vermieter auch das Stockwerk mit, in dem sich die Wohnung befindet. Bitten Sie um jeden Fall auch um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung der Wohnung.

Die Wohnungsübergabe

Ist die Kündigung erfolgt, muss der Mieter bis zu dem Enddatum auch ausgezogen sein. Am letzten Tag der Miete erfolgt meistens auch die Übergabe, bei der auch ein entsprechendes Protokoll angefertigt wird. Beachten Sie für den Übergabetermin auch die Bedingungen, die Sie mit ihrem Vermieter bei einer Rückgabe der Wohnung verabredet haben. Oft müssen zum Beispiel die Wände im Falle eines Auszugs neu gestrichen werden. Verzögerungen beim Auszug sollten Sie auf jeden Fall vermeiden, da Ihnen sonst weitere Kosten anfallen können. Prüfen Sie also genau, dass sie zum gewünschten Auszugsdatum bereits eine neue Wohnung zum Einzug gefunden haben.