Am 5. Juli wurde im Deutschen Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, von dem insbesondere junge Familien mit Kindern profitieren sollen, wenn sie sich ein neues Eigenheim anschaffen: Das sogenannte „Baukindergeld“. Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2005 soll es so wieder ein effektives Förderprogramm für den Hauskauf von Familien geben. Wir erklären Ihnen, wer einen Antrag stellen kann und wo dies möglich ist.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind für das Baukindergeld Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ein Eigenheim erwerben oder bauen. Voraussetzung für eine Zusage ist, dass das Kind (oder die Kinder) zum Zeitpunkt der Antragsstellung geboren und unter 18 Jahre alt ist. Sollte das Kind im Laufe der Förderung älter als 18 Jahre werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Fortführung der Auszahlungen. Für den Antrag ist der Kaufvertrag einer Immobilie oder die Baugenehmigung für einen Neubau notwendig. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Familien mit einem Jahresdurchschnittseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind. Bei einer Familie mit einem Kind sind dies beispielsweise 90.000 Euro Durchschnittseinkommen pro Jahr, bei zwei Kindern 105.000 Euro pro Jahr und so weiter. Als Durchschnittseinkommen werden die Einkommen aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr gewertet. Stellt man den Antrag im Jahr 2018, gelten also die Steuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung eines Eigenheims, also der Bau eines neuen Gebäudes oder die Anschaffung einer bereits existierenden Immobilie. Nicht gefördert werden die Anschaffung von Zweitimmobilien oder Gebäuden, die nicht selbst durch die Familie genutzt und zum Beispiel vermietet werden. Die Förderung gilt für Häuser und Wohnungen.

Nicht gefördert werden Renovierungen, An- oder Umbauten an Immobilien.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung beträgt bis zu 12.000 Euro pro Kind in einem Zeitraum von 10 Jahren. Eine Familie mit zwei Kindern erhält in 10 Jahren also bis zu 24.000 Euro Unterstützung von der Bundesregierung für die Anschaffung von Wohneigentum.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Das Institut steht auch für Rückfragen zur Verfügung und ist für die Abwicklung der Auszahlungen zuständig.

Weitere Informationen: KfW, Verbraucherzentrale