In vielen Fällen gleicht das Mieten einer Wohnung heute einem Bewerbungsprozess. Damit Ihnen die Traum-Immobilie nicht etwa aufgrund eines beliebigen Papiers, von dem Sie vorher nichts wussten, entgeht, sollten Sie sich auf alle Eventualitäten einstellen. Denn: Nicht wenige Vermieter erwarten heute eine Bewerbungsmappe. Von folgenden Formalitäten sollten Sie daher zumindest schon einmal gehört haben:
Mieterselbstauskunft
In den allermeisten Fällen genügt, wenn überhaupt, eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Darunter wird üblicherweise ein Formular verstanden, in welchem der Mietinteressent Angaben zu seiner Person macht. Dazu zählen in aller Regel Anschrift und persönliche Angaben wie Geburtsdatum und -ort aber auch Beruf, Nettoeinkommen und die namentliche Nennung über weitere Personen, die die Wohnung beziehen werden. Teil der Mieterselbstauskunft ist häufig aber auch ein Katalog an Fragen hinsichtlich früherer Mietrückstände, Vollstreckungsbefehle, Räumungsklagen, Vorstrafen, bezogenen Sozialleistungen, gewerblicher Nutzung und Haustiernutzung. Alle Fragen sind freiwillig jedoch vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine nicht erfüllte Mieterselbstauskunft kann schon früh das Aus bedeuten. Falsche Angaben, sofern sie auffallen, sind ein fristloser Kündigungsgrund.
Personalausweis
Ebenfalls häufig wird der Personalausweis kopiert, um die Echtheit der gemachten persönlichen Angaben zu überprüfen. Da dieser vom Gesetz her sowieso stets mit sich zu führen ist und aktuell sein sollte, stellt dies in den aller seltensten Fällen eine Hürde dar.
Schufa-Auskunft
Mit der Mieterselbstauskunft erlaubt der Mietinteressent dem Vermieter häufig eine Bonitätsauskunft (z. B. bei der Schufa) über sich einholen zu dürfen. Andere Vermieter dagegen verlangen direkt vom Mietinteressenten eine entsprechende Schufa-Auskunft. Die Bonitätsauskunft attestiert die Kreditwürdigkeit eines Menschen, d.h. ob die Person zuverlässig zahlungswillig ist und ob sie zahlungsfähig ist.
Gehaltsabrechnungen bzw. Einkommensnachweis
Mit Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit im Rahmen der Schufa-Auskunft, wird der Einkommensnachweis, z. B. in Form einer Gehaltsabrechnung, obsolet. Andere Vermieter hingegen verzichten aus persönlichen und finanziellen Gründen auf die Schufa-Auskunft und lassen sich stattdessen einen entsprechenden Einkommensnachweis vorlegen.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Verzichtet der Vermieter auf eine Bonitätsauskunft, kann es vorkommen, dass er stattdessen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Mietinteressenten verlangt. Darunter wird ein Papier verstanden, in welchem der ehemalige Vermieter dem Mietinteressenten bestätigt, keine Mietschulden aus dem vergangenen Mietverhältnis hinterlassen zu haben.
Bürgschaftserklärung
Minderjährige Mieter, Azubis und Studenten müssen in manchen Fällen eine Bürgschaftserklärung der Eltern oder eines bestimmten Bürgen erbringen. Das bedeutet, dass die Bürgen, im Fall von Beschädigung oder Zahlungsverzug ihres Kindes haften.