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Der erste Eindruck zählt. Wenn man in eine Wohnung gehen möchte, erhält man den ersten Eindruck des Gebäudeinneren zwangsläufig im Treppenhaus. Für auf Ordnung bedachte Mieter kann es ein Ärgernis sein, wenn der Nachbar nicht auf den gemeinsamen Flur achtet. Doch was ist im Flur eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich gilt, dass Treppenhaus und Flur für alle Mieter als Gemeinschaftsfläche zur Verfügung stehen. Es ist den Mietern jedoch nicht erlaubt, in den Fluren zu tun, was sie möchten. Dieser Umstand hat mehrere logische Gründe.

Flucht- und Rettungswege

Stellen Sie sich vor, ein Notarzt möchte schnell zu einer Wohnung gelangen, muss sich aber erst seinen Weg durch ein Labyrinth aus Kisten, Kartons und Schuhen bahnen. Der Vermieter steht in der Verantwortung, dass es in Notfällen nicht zu solchen Situationen kommt und eine schnelle Erreichbarkeit von Ein- und Ausgängen der Mietshäuser garantiert ist. Deshalb ist meist im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt, ob Gegenstände im Flur abgestellt werden dürfen.

Brandschutz

Leicht brennbare Materialien haben in Hausfluren grundsätzlich nichts verloren. Große Berge an Pappe können zum Beispiel schnell Feuer fangen und Hausbewohner aus den überliegenden Stockwerken an der Flucht hindern.

Gehhilfen

Einige Gegenstände dürfen jedoch im Hausflur abgestellt werden, auch wenn dies im Mietvertrag nicht vorgesehen ist. So dürfen Menschen Gehhilfen, auf die sie angewiesen sind, im zusammengeklappten Zustand an einer geeigneten Stelle im Hausflur aufstellen.

Auch Kinderwägen dürfen im Hausflur abgestellt werden, wenn sie niemanden hindern. Dies gilt jedoch nur für die Hausbewohner, Gäste müssen die Wägen mit in die Wohnung nehmen.

Schuhe

Schuhschränke haben im Hausflur nicht zu suchen, insbesondere, da sie Rettungswege blockieren können. Das temporäre Abstellen von Schuhen, die bei Regen oder Schnee nass geworden sind, ist jedoch meist in Ordnung.

Fahrräder

Fahrräder haben im Wohnungsflur grundsätzlich nichts zu suchen, es sei denn, es gibt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter.

Setzten Sie auf Dialog

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Gegenstand im Flur abstellen dürfen oder manche Dinge in Mietvertrag oder Hausordnung nicht klar werden, wenden Sie sich einfach an Ihren Vermieter und fragen Sie nach. Auch ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn kann oft viele offenen Fragen und Missverständnisse klären.